Nebenjobs gibt es in Hülle und Fülle – selbst für Spätentscheider

Von Antje Schöne

Du hast noch keinen Job für die Semesterferien? Keine Panik, beruhigt die studentische Arbeitsvermittlung. Arbeit gibt’s genug.

Promotion oder Umzugskarton schleppen, alles ist noch drin. Michael Scholz, Mitarbeiter der Studentischen Arbeitsvermittlung (STAV) klärt auf: „Es ist noch nicht zu spät für einen Sommerjob. Kurzfristig kommen täglich drei bis sechs Angebote rein, zum Beispiel Umzugsarbeiten.“ Außerdem gebe es auch noch einige langfristige Jobs in der Datenbank, verrät der 26-jährige Student für Holztechnologie und -wirtschaft. „Vor allem im Bereich Softwareentwicklung und Marketing haben wir einiges anzubieten, sogar Werkstudentenjobs“, verrät der Arbeitsvermittler. Dabei verdienen Studenten in der Regel circa fünf Euro pro Stunde.

Jobs, die spezielle Kenntnisse oder Fachwissen voraussetzen, werden aber durchaus mal im zweistelligen Bereich entlohnt. Schlau hat es Studentin Marlen Tischer angestellt und sich rechtzeitig um einen Sommerjob gekümmert. Die 25-jährige Studentin für Kunstgeschichte und Anglistik hat sich bereits im April bei den Filmnächten am Elbufer beworben. „Ich arbeite mit Blick auf das Elbpanorama auf dem Bierwagen, lerne zu zapfen und bediene die durstige Kundschaft“, erzählt Tischer. Doch der Job am Bierwagen ist längst nicht alles. Marlen Tischer jobbt nicht nur im Sommer, sondern auch im Semester neben dem Studium. „Ich bekomme kein BAföG und muss mir irgendwie meinen Lebensunterhalt sichern“, erzählt die Studentin, „ständig bei Mutti borgen geht ja nicht.“ So hat Marlen Tischer bereits mehrere Jahre in zwei großen Lebensmitteldiscountern gearbeitet und nebenbei Nachhilfe gegeben. Heute nimmt sie Babysitter- und Übersetzungsjobs an, wenn es sich ergibt.

Starthilfe nebenbei

„Alle meine Nebenjobs habe ich durch Initiativbewerbungen bekommen oder über das Internetbewerbungsverfahren wie etwa bei den Filmnächten“, sagt Tischer. Sicher, dass sie einen Zapfhahn bedienen kann, das wird ihr beim Berufseinstieg später vielleicht weniger helfen. Dennoch sei ihr der soziale Aspekt neben dem Geld auch wichtig. Man lerne viele neue Leute kennen und arbeite mit den unterschiedlichsten Charakteren zusammen, weiß die erfahrene Nebenjobberin. Mit dem Job kann sie nachweisen, dass sie offen auf Menschen zugehen kann, dass sie zuverlässig und fleißig ist. So wird der Sommernebenjob ganz nebenbei zur tauglichen Referenz. Nicht schlecht in Zeiten, in denen Arbeitgeber von sogenannten Softskills überzeigt werden sollen.

Kurzfristig gut bezahlt

Zwar sind das Open-Air-Kino und die Biergärten der Stadt mittlerweile personell alle versorgt, aber es ist kein Ding der Unmöglichkeit, noch etwas zu finden. „Im Sommer kommen tendenziell mehr Jobs rein als im Winter“, beruhigt STAV-Mitarbeiter Michael Scholz. Es lohne sich auch, bei Promotionagenturen nachzufragen. Die planen sehr kurzfristig und bezahlen gut. Wenn man Glück hat, kommt man gar an einen interessanten Job im Ausland. So muss man nicht den ganzen Sommer schuften, um sich dann im Herbst eine Woche Meer gönnen zu können, sondern kann beides verbinden.

Zum Foto: Um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen, jobbt Marlen Tischer im Sommer als Thekendame bei den Filmnächten am Elbufer. Im Semester hält sie sich mit Babysitter- und Übersetzungsjobs über Wasser. BAföG bekommt sie nicht.
Foto: Amac Garbe


SOMMERJOBTIPPS.

  • Ausland: Das Akademische Auslandsamt (AAA) empfiehlt die Seite der Deutschen Auslandshandelskammer (www.ahk.de). Ausbildungsmöglichkeiten im Ausland finden Jobsuchende außerdem auf www.inwent.com, während www.traelworks.de und www.college-council.de mit Sprachkursen, Praktika und Ferienjobs in die Ferne locken.
  • Inland: Regionale und branchenspezifische Suche bieten www.arbeitsagentur.de, www.monster.de, www.jobscout24.de und www.meinestadt.de.
  • Dresden: Besonders empfehlenswert ist hier die Studentische Arbeitsvermittlung, die so genannte STAV. Eiligen wird telefonisch geholfen: 0351- 4633-2040. Detaillierte Informationen gibt es im Internet auf www.stav-dresden.de oder direkt zu den Öffnungszeiten in der vorlesungsfreien Zeit immer montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr.
  • BAföG: Passt auf, dass Ihr die Freibeträge nicht überschreitet (§23)! Studentische BAföG-Empfänger sind auch steuerpflichtig, dürfen aber in der günstigen Steuerklasse eins bis zu 7 664 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen.
  • Extratipp: Holt Euch einen Gewerbeschein und schaut Euch auf www.promotionbasis.de nach lukrativen sommerlichen Promotionjobs um!


Wer viel arbeitet, verdient auch viel: Wichtige Bürokratiefallen auf den Punkt gebracht

Von Franziska Lange

  • Versicherungspflicht: Während des Semesters dürfen Studenten höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, um ihren Sozialversicherungsschutz nicht zu gefährden. Wer mehr als 20 Stunden in der Woche und mehr als 26 Wochen im Jahr schuftet, gilt als Arbeitnehmer und ist komplett sozialversicherungspflichtig und muss also Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlen. In den Semesterferien (oder bei Pflichtpraktika) gilt diese Regel allerdings nicht.
  • Kurze Jobs: Jobs, die von Anfang an auf zwei Monate oder aber insgesamt auf 50 Tage im Jahr befristet sind, gelten als sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Dafür müssen keine Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden, egal wie hoch der Verdienst ist. Addieren sich mehrere solche Aushilfsjobs im Jahr, wird allerdings die Rentenversicherung zur Pflicht. Student und Arbeitgeber teilen sich dann den Rentenversicherungsbeitrag von 19,5 Prozent. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung werden aber auch dann nicht fällig.
  • Minijobs: Studenten, die dauerhaft arbeiten und nicht mehr als 400 Euro im Monat bekommen, jobben im Unterschied zur kurzfristigen Beschäftigung in einem Minijob und müssen dafür ebenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge löhnen.
  • Steuer: Bei Minijobs zahlt der Arbeitgeber pauschale Abgaben an die Minijob-Zentrale, in der auch die geforderten 2 Prozent Lohnsteuer enthalten sind. Studentische Arbeitnehmer sind also von allen Beiträgen befreit. Kurzfristige Beschäftigungen sind dagegen grundsätzlich steuerpflichtig. Studenten betrifft das allerdings erst, wenn sie mehr als 8 004 Euro im Jahr verdienen.
  • Lohnsteuerkarte: Normalerweise müssen auch Studenten ihrem Arbeitgeber zu Beginn der Beschäftigung eine Lohnsteuerkarte vorlegen. Bei geringfügigen Beschäftigungen wie Minijobs ist das allerdings nicht nötig.
  • Kindergeld: Wenn Studenten im Kalenderjahr 2010 mehr als 8 004 Euro verdienen, verlieren deren Eltern ihren Anspruch auf Kindergeld.

Zum Foto: Sich auskennen hilft, damit sich die Ferienbuckelei wirklich lohnt.
Foto: Amac Garbe


Jobbst Du im Sommer?

Umfrage: Antje Schöne

Endlich Sommersemesterferien. Doch wohin mit der Freizeit? Und wie den Urlaub finanzieren? Oder überhaupt erstmal die nächste Kühlschrankfüllung? „ad rem“ hat am Campus der TU Dresden nachgefragt, ob und wo Ihr diesen Sommer jobbt.

Inke Greifsmühlen (10. Sem., Lehramt Englisch, Französisch und DAZ)

Ich arbeite im Kulturrathaus, aber da ist gerade Sommerloch. Das ist weniger gut für meinen  Geldbeutel, aber gut zum Lernen, denn ich pauke gerade für mein Staatexamen und schreibe an meiner Staatsexamensarbeit.




Kurt Jentzsch (7. Sem., Lehramt für Berufsbildende Schulen)

Ich habe gleich zwei Jobs. Einmal gestalte und bemale ich Stände für Mittelaltermärkte. Und nebenbei gehe ich noch bei einer Cateringagentur kellnern. Davon leiste ich mir dann eine Woche Ostsee.





Silke Persicke (15. Sem., Geografie)

Ich arbeite nicht nur im Sommer, sondernd das ganze Jahr über pauschal immer bei Kaufland. Seit dreieinhalb Jahren räume ich dort neben dem Studium die Regale ein.





Erik Troschke (4. Sem., Chemie)

Ich habe keine Zeit für einen Sommerjob, weil ich Pflichtpraktika für mein Studium ableisten muss, und danach möchte ich noch was vom Sommer haben.


Fotos: Amac Garbe

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