Landesregierung bringt neues Gesetz auf den Weg
Protesten zum Trotz wurde Ende September der umstrittene Gesetzesentwurf der sächsischen Landesregierung für ein neues Hochschulfreiheitsgesetz verabschiedet.
Mitten in der vorlesungsfreien Zeit legte die schwarzgelbe Koalitionsregierung Anfang September einen überarbeiteten Entwurf für ein neues Sächsisches Hochschulgesetz vor. Doch trotz Semesterferien ließ der studentische Protest nicht lange auf sich warten.
Sowohl an den Inhalten des Gesetzesentwurfs als auch an der Verfahrensweise wurde heftige Kritik geübt. „Als Folge dieser Gesetzgebung wird Sachsen in kurzer Zeit unattraktiv für Studierende werden“, prognostiziert Ulrich Gebler, Geschäftsführer für Lehre und Studium im Studentenrat (StuRa) der TU Dresden. Ungeachtet der Proteste verabschiedete das Plenum des Sächsischen Landtags Ende September das neue Sächsische Hochschulfreiheitsgesetz.
Langzeitstudiengebühren für alle?
Kritisiert werden am Gesetz vor allem die Abschaffung des Freiversuches für modularisierte Studiengänge, die Einführung von Langzeitstudiengebühren ab dem fünften Semester über der Regelstudienzeit sowie die Austrittsmöglichkeit aus der Verfassten Studierendenschaft nach einem Semester. „Diese Änderungen sind ein Schlag ins Gesicht aller Studierenden Sachsens“, meint Andreas Spranger, Geschäftsführer für Hochschulpolitik beim StuRa der TU Dresden. Unter dem Deckmantel der Wahlfreiheit würden die studentischen Vertretungsorgane nachhaltig geschwächt, fährt er fort. Auch die Konferenz Sächsischer Studierendenschaften ist überzeugt, dass der Beschluss zum Austritt aus der Verfassten Studierendenschaft dem Mitspracherecht und der Legitimation der Studentenvertreter die Grundlage entziehe. Aus dem StuRa der TU Chemnitz kommt zudem Kritik an der Einführung von Langzeitstudiengebühren. Härtefallreglungen für Studierende mit Kind, ehrenamtlich Engagierte oder Studierende mit krankheitsbedingter Studienverzögerung blieben unberücksichtigt, lautet der Vorwurf aus Chemnitz.
Trotz der anhaltenden Kritik ist man im Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst überzeugt, dass das neue Gesetz die Autonomie der Hochschulen weiter stärke. Die Abschaffung des Freiversuches für modularisierte Studiengänge begründet der hochschulpolitische Sprecher der CDU, Geert Mackenroth, damit, dass für Studierende sonst die Möglichkeit bestünde, bei jeder Modulprüfung einen Freiversuch in Anspruch zu nehmen. Dies führe jedoch zu einer unnötigen Belastung der Prüfungsämter. Er verweist zudem darauf, dass das Erststudium in Sachsen kostenlos sei und damit vom Steuerzahler getragen werde. „Entsprechend halte ich es für absolut legitim, die Steuerzahler nicht unnötig länger zu belasten, als unbedingt notwendig“, fügt Mackenroth hinzu. Mutterschutz und Kinderbetreuung seien außerdem durch das Gesetz abgesichert. „Über alle anderen Härtefälle gilt es zu reden“, erklärt Mackenroth abschließend.
Mehr Freiheit für die Studenten?
Der hochschulpolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Nico Tippelt, meint, dass das neue Hochschulfreiheitsgesetz nicht nur den Hochschulen, sondern auch den Studenten mehr Freiheiten einräume. „Die Zwangsmitgliedschaft in einer Verfassten Studierendenschaft passt nicht mehr in die heutige Zeit“, führt er dazu aus. Mit der Austrittsmöglichkeit würden aber weder die Notwendigkeit noch der Nutzen der studentischen Selbstverwaltung infrage gestellt, fährt Tippelt fort. Der Landesverband der Jungen Liberalen in Sachsen begrüßt die Entscheidung für ein Austrittsrecht. „Den Studenten wird damit die Möglichkeit gegeben, notfalls mit den Füßen abzustimmen. Ihre Stellung wird auf diese Weise gestärkt“, erklärt Rudi Ascherl von der Jungliberalen Aktion Sachsen.
Die Opposition und die Landesrektorenkonferenz (LRK) teilen hingegen die Bedenken der studentischen Vertreter. Die LRK Sachsen sieht in dem Gesetz eine erhebliche Schwächung der studentischen Mit- und Selbstbestimmung. Die Austrittsmöglichkeit führe zu einer finanziellen Unsicherheit, die mit absehbaren Einschnitten bei Beratungs- sowie kulturellen Angeboten verbunden sei. Zudem rechnet sie mit negativen Auswirkungen für das Semesterticket.
Auch die Landtagsfraktionen DIE LINKE, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen das neue Gesetz ab. Gemeinsam brachten sie Ende September Änderungsanträge im Plenum ein, die allerdings nicht berücksichtigt wurden. „Der Angriff auf die Verfasste Studierendenschaft und die demokratische Hochschule zeigt: In Sachsen wird wieder geherrscht, statt im Sinne guter Lösungen regiert“, erklärt der hochschulpolitische Sprecher der SPD, Holger Mann.
Zur Karikatur: Dank Schwarzgelb sind Studenten in Sachsen bald freier – von Unterstützung!
Karikatur: Norbert Scholz

21. November 2012 at 11:41
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