Kultusminister Roland Wöller kam nach dem Plagiatsvorwurf mit einem Rüffel davon
Von Nicole Laube
Die TU Dresden hat das Plagiatsverfahren gegen den sächsischen Kultusminister Roland Wöller eingestellt. Dennoch bleibt ein bitterer Beigeschmack.
Kultusminister Roland Wöller (CDU) muss sich in seiner 2002 verfassten Doktorarbeit „kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten“ vorwerfen.
Die erneute Prüfung von Wöllers Dissertation mit dem Titel „Der Forschungsbeirat für Fragen der Wiedervereinigung Deutschlands (1952 bis 1975)“ durch eine fünfköpfige Untersuchungskommission ließ „keinen Zweifel daran, dass Wöller die Arbeit eigenständig erstellt hat“. Ein wissenschaftlichesnFehlverhalten liege nicht vor. Mit diesen Worten wurde das Untersuchungsverfahren im Dezember offiziell eingestellt.
Wöller, der in seiner Dissertation von einer 1990 in Bonn verfassten Magisterarbeit abgeschrieben haben sollte, kann aufatmen und darf seinen Doktortitel behalten. So eindeutig das Ergebnis der Untersuchung auch klingen mag, ein bitterer Beigeschmack bleibt – für alle Beteiligten. So meldete sich Wöllers früherer Doktorvater, der Geschichtswissenschaftler Ulrich Kluge, Anfang Januar in dieser Angelegenheit erstmals zu Wort. Via ZEIT-Interview distanzierte er sich öffentlich von Wöller, dessen Arbeit 2002 übrigens mit „Magna Cum Laude“ bewertet wurde.
Schon 2008 für ungenaue Arbeit gerügt
Anders als der über seine fehlenden Fußnoten gefallene Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg, geht Wöller jedoch weiter seinem Job nach. War vielleicht alles nur eine politische Intrige? Warum spricht es dann niemand aus? Vermutlich, weil Wöller in seiner Dissertation tatsächlich ungenau gearbeitet hat. Schließlich konnte der Promotionsausschuss der Philosophischen Fakultät der TU Dresden dem heutigen Kultusminister schon 2008 eine Rüge nicht ersparen. Eine Blamage, wie Roland Wöller später selbst gestand.
Doch welche Konsequenzen zieht die Wissenschaftswelt aus der Angelegenheit? Tatsächlich könnte man nicht einmal drei Wochen nach dem polarisierenden ZEIT-Interview meinen, es sei mitten im Winter plötzlich sehr viel Gras über die Sache gewachsen.
Auf die „ad rem“-Anfrage zum Thema antwortete allein der Leiter der Untersuchungskommission, Prof. Hans-Heinrich Trute. Sowohl Studenten als auch Professoren müssten aus diesem sowie aus anderen Fällen der jüngsten Zeit lernen, sagt der Plagiatsexperte. Wöllers Exempel zeige nur einmal mehr, dass „unsauberes Arbeiten noch Jahre später für Probleme sorgen kann“. Auch die Reaktion des Doktorvaters Kluge kann Trute nicht nachvollziehen: „Sich nach vielen Jahren öffentlichkeitswirksam, aber möglicherweise ohne genaue Kenntnisse der eigentlichen Zusammenhänge von dem früheren Doktoranden zu distanzieren, ist zu einfach. Da hätte das Prüfen der eigenen Rolle zunächst durchaus im Vordergrund stehen können.“
Der Dresdner Plagiatsexperte Stefan Weber, der im Sommer 2011 noch vom wissenschaftlichen Fehlverhalten des Kultusministers überzeugt schien, hüllt sich dagegen in Schweigen. Ebenso der Studentenrat der Universität, der eine zweimalige „ad rem“-Anfrage zum Thema Wöller schlicht unbeantwortet ließ.
Aberkennung des Doktors wäre nicht gerechtfertigt
Für die TU Dresden war mit der Stellungnahme, die sie dem Interview von Wöllers Doktorvater in der ZEIT hinterherschickte, ohnehin alles gesagt. „Die TU Dresden hat die Dissertation von Dr. Roland Wöller zweimal untersuchen lassen. Beide Untersuchungen haben ergeben, dass im Ergebnis eine Aberkennung des Doktortitels in keiner Weise gerechtfertigt wäre“, hieß es darin unter anderem. Herr Kluge wolle man zu einem klärenden Gespräch zeitnah an die Uni laden.
Karikatur: Norbert Scholz
4. Februar 2012 at 10:13
Vorab – auch ich habe mir den Fall Wöller sehr genau angeschaut. Es liegt in meinen Augen ein klares wissenschaftliches Fehlverhalten vor.
Der Fall Wöller ist ein sehr bedenklicher. Er könnte ein Präzedenzfall werden, den die Scientific Community interessieren sollte. Die Gutachter der ersten und der zweiten Untersuchungskommission dieser historischen Arbeit haben noch nicht einmal das Bundesarchiv in Koblenz aufgesucht um die wesentlichen originalen Quellen und die Benutzerakte Wöller einzusehen. Dies ist in meinen Augen dringend angezeigt um die Dimension beurteilen zu können.
Der Vorsitzende der ersten Prüfungskommission Prof. Klein, hat nach meinen Informationen die zweite Untersuchung veranlasst. Dabei wurde, laut einem Zeitungsbericht, neben einem Freund Wöllers auch noch ein sächsischer Verfassungsrichter berufen. Die weiteren Gutachter sind nicht bekannt. Da würde man in einem juristischen Verfahren möglicherweise von einer Befangenheit reden können. Die angeblich entlastenden Gutachten der ersten, wie auch der zweiten Untersuchungskommission sind nach meiner Kennntnis bis heute nicht veröffentlicht.
Prof. Trutes Vorwurf an die Adresse des Doktorvaters Prof. Kluge ist in meinen Augen eine Frechheit und ein kläglicher Versuch sich selbst zu entlasten. Gerade der Doktorvater hat im Gegensatz zu Trute, der nur Jurist ist, die fachliche und inhaltliche Kompetenz. Warum wurde der noch lebende Doktorvater nicht in die Untersuchung mit einbezogen? Gerade er kann entscheidende Hinweise geben.
Herr Prof. Kluge darf sich auf jeden Fall nicht einschüchtern lassen. Es ist wichtig, dass über Doktorarbeiten und die Gutachten ein öffentlicher Diskurs stattfindet. Das betrifft nicht nur den Fall Wöller sondern hat allgemein zu gelten. Wenn eine veröffentlichte Arbeit, die einen erheblichen Anfangsverdacht in sich trägt in einem Geheimverfahren erledigt wird, sind der Willkür Tür und Tor geöffnet.
Den Sumpf wird man nicht mit Fröschen trocken legen, die heimlich tagen. Der dubiose Fall Roland Wöller muss jetzt komplett außerhalb der TU Dresden, außerhalb Sachsens und möglichst öffentlich untersucht werden.
Die Beurteilung des Doktorvaters Prof. Kluge ist mir jedenfalls mehr wert als die Urteile der zwei Untersuchungskommissionen, welche die angeblich entlastenden Gutachten nicht veröffentlichen.