Geraten Studenten in Gesetzeskonflikte, weiß Gerd Sureck Hilfe

Von Jana Schäfer

Gerd Sureck weiß, was zu tun ist, wenn es Ärger gibt. Als Justiziar des Dresdner Studentenwerks berät er Ratsuchende immer am letzten Mittwoch des Monats in Zittau.

Sein Aufruf klingt weise, ein bisschen sportlich und ganz und gar nicht justiziarisch. „Teilt Eure Kräfte ein!“ fordert er und will nichts anderes als einen intelligenten Umgang mit Rechtsstreitigkeiten. Er muss es wissen, schließlich steht Gerd Sureck seit 19 Jahren Studenten als Rechtsbeistand in so mancher verzwickten Situation bei. Das Studentenwerk Dresden, das für alle Studenten, auch für die in Zittau und Görlitz zuständig ist, hat ihn extra dafür angestellt. Vor Gericht vertritt er das Studentenwerk unter anderem bei Schadensfällen. Zum Beispiel, wenn jemand in der Mensa stürzt. Meistens aber ist er in seinem Büro. Dort flattern Rechtsstreite am laufenden Band ein.

Oberstes Streitproblem auf Surecks Schreibtisch ist das Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG genannt. Mit gut 60 BAföG-Klagen muss sich Sureck ständig auseinandersetzen. Dabei untersteht das Studentenwerk dem Bundesgesetz, das die Vorschriften und Regelungen vorgibt. So kann es aufgrund des Gesetzes bei einer Ablehnung des BAföG-Antrags zur Klage gegen das Studentenwerk kommen. Auch Mietrechtsstreite der Wohnheime des Studentenwerkes stehen auf dem Programm, vor allem Räumungsklagen aufgrund von Mietschulden oder Vandalismus. Einen großen Teil nehmen außergerichtliche Klärungen ein, wie die Prüfung von Vertragsentwürfen.

Verzwickte Situationen

Einmal im Monat – immer am letzten Mittwoch – empfängt Gerd Sureck hilfesuchende Zittauer und Görlitzer Studenten in der Außenstellenverwaltung der Mensa Zittau. Zweimal pro Woche berät er auch im Dresdner Studentenwerk. Meist geht es dabei zunächst um Grundsätzliches im BAföG sowie im Familien-, Miet-, Hochschul-, Vertrags- und Arbeitsrecht. Sureck hilft erst einmal aufklärend aus der Patsche.

Soll ein Student seine Eltern verklagen, wenn Sie ihm Unterhaltsrecht verweigern? Was tun, wenn der Job nicht bezahlt wird? Wie oft darf die Liebesaffäre zu Besuch kommen? Einen kompletten Rechtsbeistand kann Gerd Sureck allerdings nicht leisten. Er hilft bei der ersten Orientierung, gibt zum Beispiel Hinweise, wie ein Student sich ohne anwaltliche Hilfe durchsetzen kann. So kann er als Schuldner mit seinen Gläubigern verhandeln, wie die Geldforderungen abbezahlt werden können.

In vielen Fällen müssen sich die Ratsuchenden einen frei niedergelassenen Anwalt nehmen. Denn eine vom Studentenwerk unabhängige Beratung ist Sureck nicht möglich. Bei Problemen sollen sich Studenten immer erst an die Hauptabteilungen wenden.

Maßvolle Regelwut

Der Justiziar warnt vor überzogenen Erwartungen. Mit dem Recht alle Probleme lösen? „Das geht nicht!“ Manchmal lohnt es sich nachzugeben. Die 50 Euro vom Freund zurückklagen, wenn die Prozesskosten 200 Euro betragen und die Forderung nicht beweisbar ist? Über Prozess-Ökonomie klärt Sureck also auch auf – und darüber, sich durch unnötige Klagen das Studium nicht zu erschweren.

Netzinfos: www.studentenwerkdresden.de/soziales

Zum Foto: Das Gesetz hat für Studenten einen beratenden Namen: Gerd Sureck.
Foto: Amac Garbe